Posted 06.Jan.2013- 04:22 AM
Mit Einbürgerungen und Ausbürgerungen sind für die Betroffenen teilweise erhebliche Kosten verbunden. Manche Staaten erheben Gebühren für Einbürgerungen, andere hohe Gebühren für Ausbürgerungen, während einige keine Gebühren erheben. Trotzdem fallen Kosten für Beglaubigungen oder Übersetzungen etc. an. Auch entstehen für die Erteilung der Genehmigungen zur Einreise und Aufenthalt in dem Land Kosten. Hier die Übersicht über die möglichen Kosten.
Deutschland
Einbürgerung 255 €
Einbürgerung eines minderjährigen Kindes, wenn es mit
eingebürgert wird. 51 €
Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung, aus Gründen
der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Bitte nachfragen! 0 €
Ablehnung von Einbürgerungsanträgen 191 €
Beibehaltungsgenehmigung 255 €
Ablehnung von Beibehaltungsanträgen 191 €
Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit 51 €
Ablehnung von Entlassungsanträgen 38 €
Auch verursacht jede Erteilung von Einreisegenehmigungen bzw. Aufenthaltserlaubnissen als Verwaltungshandlung Kosten.
Im Gesetz ist die Höchstgrenze festgelegt.
Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: 80 €
Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung 55 €
Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis: 55 €
Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis 130 €
Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung: 130 €
Für die befristete Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis die Hälfte der für die Erteilung bestimmten Gebühren 40 €
Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung und einer Aufenthaltsbefugnis: die Hälfte der für die Erteilung bestimmten Gebühren 27,50 €
Für die Erteilung eines Visums und einer Duldung und die Ausstellung eines Passersatzes und eines Ausweisersatzes: 30 €
Für sonstige Amtshandlungen: 30 €
Für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger: die Hälfte der für die Amtshandlung bestimmten Gebühr.
Diese Entwicklung ist in den vergangenen Jahren keine Neuigkeit für das Land, da sich jährlich rund 3.500 Personen für die Rückgabe der Staatsbürgerschaft entscheiden. Laut dem bosnisch-herzegowinischen Gesetz müssen die ehemaligen Bürger keinen Grund für den Verzicht angeben, außer, dass sie bereits das Recht auf die Erlangung der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erhalten haben.Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Zu den häufigsten Ländern, für welche die Bosnier auf ihren Pass verzichten sind: Österreich, Deutschland, Slowenien, Dänemark, Tschechien, Norwegen, Kroatien und Montenegro.
Nichts ist kostenlos, Auch wenn das Land über die hohe Anzahl an Rückgaben nicht entzückt ist, so verlang Bosnien-Herzegowina eine Gebühr für den administrativen Aufwand, welche sich auf für bosnisch-herzegowinische Bürger auf 830 KM (ca. 430 Euro) und für SFJR-Bürger auf 200 KM (ca. 110 Euro) beläuft.
